Wir dürfen wieder alles versorgen! – exklusive Kundeninformation –

– Aufhebung der Ausschreibung für medizinische Hilfsmittel –

Was bedeutet das für Sie?

Oft mussten wir Ihnen erklären, dass wir Sie nicht versorgen dürfen, da ausschließlich der Ausschreibunsgewinner der jeweiligen Krankenkasse das benötigte Hilfsmittel liefern darf.

So kam es durchaus vor, dass Ihr Hilfsmittel zum Beispiel aus Fulda geliefert wurde, obwohl Sie zum Beispiel in Kassel wohnen. Die damit verbundene Wartezeit und der Frust sind nun vorbei.

Wir vom Sanitätshaus Medicus freuen uns, dass wir Sie wieder rundum persönlich in allen Belangen betreuen dürfen.

 

 

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