Zuzahlung
Für die Hilfsmittelversorgung wird die gesetzliche Zuzahlung, ebenfalls wie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, erhoben. Die Kosten belaufen sich auf 10 % des Preises, jedoch höchstens 10 €. Wenn eine von der Krankenkasse ausgestellte Zuzahlungsbefreiung vorliegt entfallen diese Kosten.