Hilfsmittel

Im Bereich der Rehabilitation werden Hilfsmittel nach der Hilfsmittel-Richtlinie als „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“ bezeichnet. Unterschieden werden Hilfsmittel unter anderem in Hygieneartikel, Fallpauschalen-Hilfsmittel und Wiedereinsatz-Hilfsmittel. Bei Letzterem findet seitens des Kostenträgers eine Bestandsprüfung statt. Sollte die Krankenkasse ein geeignetes Hilfsmittel am Lager haben, wird dieses mittels Spedition an das Sanitätshaus geschickt, dort geprüft und dann bei entsprechend einwandfreiem Zustand ausgeliefert.