Fallpauschale

Eine Form der Leistungsvergütung im Gesundheitswesen ist die Fall- bzw. Vergütungspauschale. Hierbei erhalten, je nach Krankenkassenvertrag, die Versicherten ein Hilfsmittel für einen vorgegebenen Zeitraum. Bei Bedarf kann dieser auch verlängert werden. Die Abrechnung mit dem Kostenträger findet hierbei durch das versorgende Sanitätshaus statt. Für den Versicherten fällt in der Regel lediglich die gesetzliche Zuzahlung (10 % vom Wert, aber maximal 10 Euro) an, außer es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Höherwertigere Hilfsmittel  außerhalb der Krankenkassenversorgung sind hierbei nicht enthalten, können jedoch gegen einen Wirtschaftlichen Eigenanteil des Versicherten auch gewählt werden.