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Zuzahlung

Für die Hilfsmittelversorgung wird die gesetzliche Zuzahlung, ebenfalls wie bei verschreibungspflichtigen Medikamenten, erhoben. Die Kosten belaufen sich auf 10 % des Preises, jedoch höchstens 10 €. Wenn eine von der Krankenkasse ausgestellte Zuzahlungsbefreiung vorliegt entfallen diese Kosten.